Geplante Sitzungstermine für 2026 (Änderungen vorbehalten)
03.08.; 31.08.; 21.09.; 12.10.; 02.11.; 23.11.; 07.12. ?; 21.12. ?
Die Gemeinderatssitzungen finden im Rathaus Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, Sitzungszimmer im EG statt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt durch Hinweis an der Verkündungstafel
Am Montag, den 12.10.2026 findet um 19.00 Uhr im Rathaus Häusern,
Sitzungszimmer im EG, eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt
Tagesordnung
1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Fragen, Anregungen und Vorschläge der Einwohner
4. Verabschiedung von Hauptamtsleiter Bernd Schlageter in den Ruhestand
5. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren zur Verleihung der Ehren-Medaille der Gemeinde Häusern
6. Bekanntgaben
7. Fragen aus dem Gemeinderat und den Zuhörerreihen
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellungsbeschluss sowie weitere wasserrechtliche
Entscheidungen für das Vorhaben Häusern Plus am
Pumpspeicherkraftwerk in Häusern
Auslegung des Beschlusses und der genehmigten Unterlagen
Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Entscheidung vom 30.09.2026 den Plan der
Schluchseewerk AG, Säckinger Str. 67, 79725 Laufenburg, für das Vorhaben „HäusernPlus“ am Pumpspeicherkraftwerk Häusern festgestellt und damit zusammenhängend weitere wasserrechtliche Entscheidungen getroffen.
Das Vorhaben umfasst insbesondere den Ergänzungsbau eines Schachtkraftwerks einschließlich des Einbaus zweier neuer Pumpturbinen am Schwarzabecken neben der bestehenden Kraftwerksanlage. Damit kann die Pumpleistung von derzeit 100 Megawatt auf maximal 170 Megawatt erhöht werden.
Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung, eine Ausfertigung des festgestellten Plans sowie die wasserrechtlichen Entscheidungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für zwei Wochen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt
von Donnerstag, den 01.10.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 14.10.2026.
Die Unterlagen werden während dieser Zeit elektronisch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter „Bekanntmachungen“ in der Rubrik „Planfeststellungsverfahren“ bereitgestellt.
Den Betroffenen wird eine andere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, sofern dies innerhalb der Rechtsbehelfsfrist beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt wird.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, sowie Vereinigungen nach § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwVfG als zugestellt.
Freiburg, den 30.09.2026
Regierungspräsidium Freiburg
Feuerverbot in Waldnähe
Informationen zum Breitbandausbau in Häusern
Wie bereits mehrfach berichtet und in einer großen Informationsveranstaltung ausgeführt, errichtet die Firma Stiegeler in Häusern ein Glasfasernetz – parallel zum Ausbau eines Nahwärmenetzes durch solarcomplex. Wenn Sie keinen Nahwärmeanschluss beantragt haben, aber an der sogenannten Trasse liegen, haben Sie dennoch die Möglichkeit für die direkte Anbindung ans Glasfasernetz mittels Glasfaser-Hausanschluss. Diese Chance für einen zukunftssicheren, stabilen Anschluss für eine Versorgung mit Internet, Telefon und Fernsehen ist einmalig. Die Firma Stiegeler bietet daher exklusiv für Häusern an, sich individuell zu Hause beraten zu lassen. Ein persönlicher Ansprechpartner steht hierfür bereit. Herr Zielinski freut sich auf Ihren Anruf zur Terminvereinbarung.
Janis Zielinski
Privatkundenvertrieb
Tel: +49 7673 88899-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stiegeler Internet Service GmbH
Paradiesstr. 18
79677 Schönau
Wer einen Nahwärmeanschluss bis ins Haus beantragt hat, wurde von solarcomplex bereits schriftlich kontaktiert. Denn: Für die Steuerung des Anschlusses ist ein Glasfaseranschluss zwingend notwendig, sodass ein „Hausanschluss- und Durchleitungsrechtsvertrag“ ausgefüllt und unterschrieben an die Firma Stiegeler gesendet werden muss. Dieser Hausanschluss ist für Sie kostenfrei.
Gemeinsamer Gutachterausschuss (West)
Zum 01.04.2021 hat die Gemeinde Häusern die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Verkehrswertermittlung auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss (West) mit Sitz in Bad Säckingen übertragen. Die Geschäftsstelle betreut künftig 17 Städte und Gemeinden im westlichen Kreisgebiet.
Kontakt: Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Säckingen, Kalkdarren 13, 79713 Bad Säckingen
Tel.: 07761-927-6070
Fax: 07761-927-6079
Sie finden den Gemeinsamen Gutachterausschuss Landkreis Waldshut West mit seiner neuen Homepage unter folgender Adresse:
Hinweise zur Grundsteuerreform
Die Bodenrichtwerte aller dazugehörigen Gemeinden und Städten werden dort jetzt ebenfalls präsentiert
https://www.bad-saeckingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte



